Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juni 2026 · D.R Automobile, Ringgasse 6, 4840 Vöcklabruck
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen D.R Automobile, Inhaber D. R., Ringgasse 6, 4840 Vöcklabruck, Österreich (im Folgenden „Verkäufer") und dem Käufer über den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 1 KSchG). Unternehmer ist, wer das Geschäft im Rahmen seines Unternehmens tätigt (§ 1 UGB).
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Die Darstellung der Fahrzeuge auf der Website www.dr-automobile.at sowie in Inseraten stellt kein bindendes Angebot des Verkäufers dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer, seinerseits ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).
(2) Mit Absenden einer Anfrage über das Online-Formular, per E-Mail oder Telefon gibt der Käufer eine unverbindliche Interessensbekundung ab. Der Kaufvertrag kommt durch Unterzeichnung des schriftlichen Kaufvertrags bzw. der Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Übergabe des Fahrzeugs gegen Zahlung zustande.
(3) Vorbehalt: Solange der Vertrag nicht schriftlich abgeschlossen ist, behält sich der Verkäufer den Zwischenverkauf an Dritte ausdrücklich vor.
§ 3 Preise, Zahlung und Verzug
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
(2) Soweit nicht anders ausgewiesen, erfolgt der Verkauf der Gebrauchtfahrzeuge differenzbesteuert gemäß § 24 UStG. Ein gesonderter Ausweis der Umsatzsteuer sowie ein Vorsteuerabzug sind in diesem Fall nicht möglich.
(3) Der Kaufpreis ist — soweit nicht anders schriftlich vereinbart — bei Übergabe des Fahrzeugs zur Zahlung fällig, und zwar wahlweise:
- per Banküberweisung mit Zahlungseingang vor Übergabe, oder
- in bar bis maximal € 10.000,– (gemäß Geldwäschegesetz, Identitätsfeststellung erforderlich), oder
- per Bankbestätigung (zertifizierter Bankscheck oder vorab überwiesener Betrag).
(4) Anzahlungen werden, sofern vereinbart, schriftlich bestätigt. Sie sind im Falle eines vom Käufer zu vertretenden Vertragsrücktritts bis zur Höhe des nachgewiesenen Verkäuferschadens (insb. Aufwandsersatz, Wertminderung, Mehrkosten Wiederverkauf) als pauschalierter Schadenersatz einbehaltbar (vgl. § 909 ABGB).
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verrechnen (Verbraucher: 4 % p. a. gem. § 1000 Abs. 1 ABGB; Unternehmer: 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gem. § 456 UGB) sowie alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassokosten.
§ 4 Übergabe, Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt
(1) Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt am Geschäftssitz des Verkäufers in 4840 Vöcklabruck, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Die Gefahr geht mit Übergabe des Fahrzeugs auf den Käufer über.
(3) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie sämtlicher Nebenkosten bleibt das Fahrzeug Eigentum des Verkäufers (Eigentumsvorbehalt gemäß §§ 1063, 1063a ABGB). Eine Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung durch den Käufer vor vollständiger Bezahlung ist unzulässig.
§ 5 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen (§§ 922 ff. ABGB) sowie ggf. das Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) für Verbrauchergeschäfte.
(2) Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Kraftfahrzeuge beträgt:
- Verbraucher: 2 Jahre ab Übergabe (gesetzlich, § 10 VGG). Eine Verkürzung auf 1 Jahr ist gemäß § 9 VGG mit gesondertem schriftlichen Hinweis und freier Verhandlung möglich.
- Unternehmer: nach individueller Vereinbarung; bei Fehlen einer solchen 6 Monate ab Übergabe.
(3) Übliche, dem Alter und der Laufleistung entsprechende Gebrauchsspuren und Verschleißerscheinungen(z. B. Bremsbeläge, Bremsscheiben, Reifen, Wischerblätter, Zündkerzen, Filter, Batterie, Lackzustand entsprechend Baujahr) stellen keinen Mangel im Sinne der Gewährleistung dar.
(4) Bekannte Mängel werden im Kaufvertrag bzw. Übergabeprotokoll dokumentiert und sind von der Gewährleistung ausgenommen, soweit der Käufer ihnen zustimmt.
(5) Im Gewährleistungsfall hat der Käufer primär Anspruch auf Verbesserung (Reparatur) oder Austausch. Erst wenn beide Abhilfearten unmöglich, unverhältnismäßig oder gescheitert sind, kann der Käufer Preisminderung oder — bei nicht geringfügigen Mängeln — Vertragsauflösung (Wandlung) verlangen.
§ 6 Rücktrittsrechte des Verbrauchers (KSchG, FAGG)
(1) Bei Vertragsabschluss in den Geschäftsräumen des Verkäufers (4840 Vöcklabruck) bestehen kein gesetzliches Rücktrittsrecht nach FAGG und keine Cooling-Off-Periode.
(2) Bei Vertragsabschluss im Fernabsatz (z. B. rein telefonisch, schriftlich oder elektronisch ohne persönlichen Kontakt) steht dem Verbraucher ein 14-tägiges Rücktrittsrecht gemäß § 11 FAGG zu, wobei der Verkäufer den Käufer hierüber gesondert informiert und das Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellt.
(3) Bei Anbahnung außerhalb der Geschäftsräume (z. B. Hausbesuch beim Käufer) besteht das Rücktrittsrecht gemäß § 3 KSchG.
§ 7 Haftung
(1) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens haftet der Verkäufer unbeschränkt.
(2) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit auf den Ersatz typischer und vorhersehbarer Schäden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden und reine Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(4) Eine Beschränkung der Haftung nach Produkthaftungsgesetz (PHG) bleibt unberührt.
§ 8 Probefahrten
(1) Probefahrten sind nach Terminvereinbarung und nur in Begleitung des Verkäufers oder einer von ihm bevollmächtigten Person möglich.
(2) Der Käufer hat einen gültigen Führerschein der entsprechenden Klasse sowie einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen. Eine Kopie kann zur Aktenführung angefertigt werden.
(3) Während der Probefahrt haftet der Käufer für selbstverschuldete Schäden am Fahrzeug nach den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften. Vorhandener Versicherungsschutz und Selbstbehalt werden vor Antritt der Fahrt schriftlich erläutert.
§ 9 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streiks bei wesentlichen Zulieferern) entbinden die Parteien für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur rechtzeitigen Leistung. Schadenersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
§ 10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach den Bestimmungen der DSGVO und des österreichischen DSG. Details siehe Datenschutzerklärung.
§ 11 Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Der Verkäufer ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
(2) Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht in Vöcklabruck. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand gemäß § 14 KSchG.
(3) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt jene wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.
